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KW 51  21.12.2024  15:39
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Häufig gestellte Fragen


Aufträge stornieren

Kategorie: Landesweite Sammelbeschaffung

Ist es möglich, einen Beschaffungsauftrag zu stornieren?


Antwort

Es werden nur die Beschaffungsaufträge ausgeführt, die auch in Papierform im Innenministerium eingehen. Wenn Sie beim Eingeben Ihrers Warenkorbes einen Fehler gemacht haben, ist dies kein Problem - Sie dürfen dann nur nicht die Beschaffungsunterlagen unterschreiben und an Ihre Kreisverwaltung schicken. Erstellen Sie einfach einen neuen Warenkorb und schicken Sie nur diese Unterlagen an die Kreisverwaltung.


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