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KW 51  22.12.2024  07:29
Sie sind hier: Landesweite Sammelbeschaffung > FAQ zur Beschaffung

Häufig gestellte Fragen zur landesweiten Sammelbeschaffung


Aufträge stornieren

Ist es möglich, einen Beschaffungsauftrag zu stornieren?


Antwort

Es werden nur die Beschaffungsaufträge ausgeführt, die auch in Papierform im Innenministerium eingehen. Wenn Sie beim Eingeben Ihrers Warenkorbes einen Fehler gemacht haben, ist dies kein Problem - Sie dürfen dann nur nicht die Beschaffungsunterlagen unterschreiben und an Ihre Kreisverwaltung schicken. Erstellen Sie einfach einen neuen Warenkorb und schicken Sie nur diese Unterlagen an die Kreisverwaltung.


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