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KW 51  21.12.2024  18:14
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Verhalten bei Störungen

Das Digitalfunknetz der Behörden und und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist technisch so ausgelegt, dass Störungen sich aufgrund der Redundanz und der hohen Verfügbarkeit seiner Komponenten in den meisten Fällen nicht auf die Nutzbarkeit des Netzes auswirken. Dies zeigen auch die Auswertungen zur Verfügbarkeit des Netzes der vergangenen Jahre.

Trotz aller technischen und organisatorischen Vorkehrungen kann jedoch nie vollständig ausgeschlossen werden, dass sich Störungen auf die Nutzbarkeit des Digitalfunk BOS auswirken. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgruppe Betriebliche Sicherheit und Notfallmanagement des Nutzerbeirates Handlungsanweisungen erarbeitet, die Ihnen in einem Störungsfall nützliche Hinweise geben.

Damit Sie die Handlungsanweisungen im Störungsfall nutzen können, sollten diese in jedem Einsatzfahrzeug und allen ortsfesten Funkstellen in Papierform vorgehalten werden.

 

  Die Handlungsanweisung A01 (Fallback einer TBS) als PDF herunterladen hier klicken

  Die Handlungsanweisung A02 (Fallback mehrerer TBS) als PDF herunterladen hier klicken

  Die Handlungsanweisung B01 (Totalausfall einer TBS) als PDF herunterladen hier klicken

  Die Handlungsanweisung B02 (Totalausfall mehrerer TBS) als PDF herunterladen hier klicken